Für wen
Unsere Beratung richtet sich an alle, die ein Gelände, eine Anlage oder Personen zu schützen haben. Also an alle, die wissen wollen, was sie bei einer Drohnensichtung tun dürfen, und die dafür feste Abläufe brauchen. Sechs Gruppen beschreiben wir gesondert.
Sicherheitsdienste
Wachpersonal ist meist die erste Stelle, die eine Drohne über einem Objekt bemerkt. Dafür braucht es eine klare Anweisung.
Polizei, Feuerwehr und Justiz
Behörden führen seit 2025 Drohnen- und Erkennungsprogramme ein. Was meist fehlt, ist Erfahrung aus dem laufenden Betrieb.
Werkschutz und Industrie
Industrieanlagen haben Anflugwege, Schichtwechsel, Ladezonen und schützenswerte Informationen. Für den Luftraum gibt es im Werkschutz meist keinen Ablauf.
KRITIS und Energie
KRITIS steht für kritische Infrastruktur, also Anlagen wie Umspannwerke, Kraftwerke, Wasserwerke und Leitstellen. Für sie gilt seit März 2026 das KRITIS-Dachgesetz. Die Anforderungen an den Umgang mit Drohnen sind noch im Aufbau.
Kommunen, Kliniken und Veranstalter
Veranstaltungsflächen, Klinikgelände und öffentliche Gebäude sind offen zugänglich und nicht umzäunt. Für die Abwehr ist die Polizei zuständig. Trotzdem muss geregelt sein, was Ordnungsamt, Sicherheitsdienst und Personal bis dahin tun.
Mittelstand und Entwicklung
Ukrainische Hersteller suchen deutsche Partner. Gefragt sind Unternehmen aus Optik, Sensorik, Elektronik, Funk und Faserverbund. Der Bund fördert diese Zusammenarbeit.
Anfrage
Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags und klären im Gespräch, ob und wie wir unterstützen können.