Ausgangslage. Das Luftsicherheitsgesetz erlaubt seit dem 17.03.2026 den Einsatz der Bundeswehr über kritischer Infrastruktur. Das Bundesinnenministerium prüft seit Anfang September 2026 eine sogenannte Beleihung. Das würde bedeuten, dass private Betreiber hoheitliche Aufgaben der Drohnenabwehr übernehmen dürfen. Netzbetreiber fragen bereits am Markt ab, was Drohnenerkennung leisten kann. Betreiber müssen also Konzepte vorlegen, bevor die Anforderungen endgültig feststehen. Ein Blick hilft dabei. In der Ukraine ist die Energieinfrastruktur seit 2022 Ziel von Drohnenangriffen, und die dort entwickelten Schutzverfahren sind dokumentiert.
Leistungen. Programmaufbau und Vorbereitung auf Markterkundungen, Ausschreibungen und ein mögliches Beleihungsverfahren. Objekt-Checks für einzelne Anlagen. Erkennung im Betrieb. Meldeketten zwischen Leitstelle, Sicherheitsdienstleister und Polizei. Workshops für das Betriebspersonal.
Grundlage. Wir kennen die Abläufe im Objektschutz und die Verfahren aus der Ukraine. Und wir sind unabhängig von Herstellern, die sich an Ausschreibungen beteiligen.