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Drohnenabwehr erklärt. Erkennen, zuordnen, reagieren

Was Drohnenabwehr ist, wie Erkennung, Identifikation, Bewertung und Reaktion zusammenhängen und wer in Deutschland was darf.

Stand 06.09.2026Lesezeit etwa 8 Minuten

Drohnenabwehr ist eine Kette aus vier Gliedern. Erst wird eine Drohne erkannt. Dann wird geklärt, was da fliegt. Dann wird bewertet, wie gefährlich es ist. Erst am Ende steht eine Reaktion. Im Fachjargon heißt das Ganze Counter-UAS oder kurz C-UAS. Kein Drohnenabwehrsystem ist besser als das schwächste Glied dieser Kette. Dieser Artikel erklärt Sicherheitsdiensten, Objektschutz und KRITIS-Betreibern, wie die Glieder zusammenhängen und wer in Deutschland welches Glied verantwortet.

Vier Sensorwege und ein Datenweg erkennen Drohnen

Funkaufklärung hört den Funk zwischen Drohne und Fernsteuerung ab, also das Steuersignal und das Videosignal. Sie erkennt eine Drohne oft früh und mit wenig Aufwand. Sie versagt bei Drohnen, die gar nicht funken. Das sind Drohnen, die autonom fliegen oder über ein Glasfaserkabel gesteuert werden. Diese Grenze nennen sowohl das Fraunhofer IDMT als auch Fachmedien ausdrücklich.

Radar erfasst alle fliegenden Objekte, unabhängig von Tageszeit und Wetter. Es liefert Richtung, Entfernung und Geschwindigkeit. Sein Problem ist die Unterscheidung von Vögeln. Dazu kommen tote Winkel hinter Gebäuden und Gelände.

Optik und Wärmebild liefern das Bild, das ein Mensch bewerten kann. Nur damit lässt sich erkennen, ob die Drohne etwas trägt, oder ein Vogel sicher ausschließen. Kameras brauchen aber einen Hinweis, wohin sie schauen sollen. Bei Nebel, Regen und mehreren Zielen gleichzeitig stoßen sie an Grenzen.

Akustik erkennt das Motorgeräusch. Sie funktioniert ohne Sichtlinie und hört in bebautem oder bewaldetem Gelände um Ecken. Das Fraunhofer IDMT nennt je nach Umgebungslärm Reichweiten von 50 bis 200 Metern. Akustik hilft also nur im Nahbereich.

Remote-ID ist kein Sensor, sondern ein Datenweg. Seit dem 1. Januar 2024 müssen Drohnen der Klassen C1 bis C3 in der EU bestimmte Daten per WLAN oder Bluetooth aussenden. Dazu gehören Seriennummer, Betreibernummer, Position, Höhe und der Standort des Piloten. Jeder Empfänger mit passender App kann das lesen. Die Reichweite liegt typisch bei 100 bis 500 Metern. Wer schaden will, schaltet diese Funktion ab oder fliegt ohne Klassenkennzeichnung.

Warum kleine Drohnen so schwer zu erfassen sind

Wie gut ein Radar ein Objekt sieht, hängt davon ab, wie viel Radarsignal das Objekt zurückwirft. Eine handelsübliche Drohne von der Größe eines Buchs wirft so wenig zurück wie ein kleiner Vogel. Besteht sie überwiegend aus Kunststoff, sinkt der Wert auf das Niveau eines großen Insekts. Ein Radar, das solche Ziele meldet, meldet auch jede Krähe. Ein Radar, das Krähen unterdrückt, unterdrückt auch die Drohne.

Dazu kommen Tempo und Höhe. Drohnen fliegen tief zwischen Gebäuden und Bäumen, wo Radar und Kamera keine freie Sicht haben. Sie tauchen für wenige Minuten auf und sind wieder weg. Kein einzelner Sensor deckt alle Fälle ab. Deshalb kombinieren ernsthafte Systeme mehrere Sensoren und führen deren Daten zusammen.

Identifikation und Bewertung entscheiden über die Reaktion

Erkannt heißt nicht bewertet. Nach der Erkennung stellen sich drei Fragen. Was ist das für ein Gerät. Wer steuert es. Was hat es vor. Remote-ID und Funkaufklärung liefern den Typ und oft den Betreiber. Der Flugweg zeigt die Absicht. Eine Drohne, die in Bahnen über einer Anlage kreist, verhält sich anders als ein Hobbypilot am Parkrand. Ein Wärmebild zeigt, ob unter dem Rumpf etwas hängt.

Aus diesen drei Antworten entsteht die Bewertung. Sie ordnet den Vorfall einer Stufe zu. Beobachten, melden oder Alarm auslösen. Diese Stufen müssen vorher festgelegt sein. Im Ernstfall bleibt keine Zeit, sie zu erfinden.

Wer in Deutschland auf welche Weise reagieren darf

Die zweite Änderung des Luftsicherheitsgesetzes gilt seit dem 17. März 2026. Die Bundespolizei ist seitdem bundesweit an Flughäfen für Erkennung und Abwehr zuständig. Die Landespolizeien handeln im Rahmen ihrer Gefahrenabwehr. Die Bundeswehr kann von den Ländern angefordert werden. Sie darf Drohnen stören oder abschießen, wenn schwere Folgen drohen. Behörden stehen dafür Störsender, Abfangdrohnen und Netze zur Verfügung. Wer vorsätzlich in den Sicherheitsbereich eines Flughafens eindringt, riskiert bis zu fünf Jahre Haft.

Private Betreiber dürfen erkennen, aufzeichnen, alarmieren und anzeigen. Sie dürfen nicht stören, nicht abfangen und nicht abschießen. Ein Störsender ohne Zulassung der Bundesnetzagentur ist strafbar. Erlaubt sind passive Schutzmaßnahmen am Boden. Dazu zählen Netze über sensiblen Flächen, Sichtschutz, verlegte Abläufe und das Sichern von Personen. Das Bundesinnenministerium prüft seit Anfang September 2026, ob private KRITIS-Betreiber per Beleihung aktive Abwehr übernehmen dürfen. Beleihung heißt, der Staat überträgt einer privaten Firma eine hoheitliche Aufgabe. Verbände der Chemie- und Energiewirtschaft lehnen das ab. Bis zu einer Entscheidung gilt die bisherige Grenze.

Wer in Deutschland Drohnenabwehr beschafft

Die Bundespolizei betreibt seit Anfang Dezember 2025 eine eigene Drohnenabwehreinheit. Sie soll auf 300 Kräfte an acht Standorten wachsen. Der Bund stellt dafür rund 100 Millionen Euro bereit. Hensoldt liefert 2026 Abwehrfahrzeuge an die Einheit. Das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum des Bundes arbeitet seit dem 17. Dezember 2025 in Berlin.

Die Länder ziehen nach. Bayern hat am 4. Mai 2026 das Drohnenkompetenz- und Abwehrzentrum der Polizei in Erding eröffnet. Es startete mit über 40 Kräften und soll auf rund 100 wachsen. Es stellt bayernweit Technik bereit und beobachtet den Markt. Schleswig-Holstein plant sieben Millionen Euro und 50 Stellen.

Die Bundeswehr beschafft Abfangdrohnen und mobile Systeme für die Landes- und Bündnisverteidigung. Am 12. Mai 2026 sichtete das Innovationszentrum in Erding Systeme von über 50 Firmen aus zehn Ländern. Erprobung war für das dritte Quartal 2026 vorgesehen, Lieferung ab 2027. Diese Beschaffung folgt militärischen Anforderungen. Für zivile Betreiber ist sie kein Maßstab.

Welche Firmen den Markt prägen

Wer nach Herstellern für Drohnenabwehr sucht, trifft auf wenige große Namen und viele Spezialisten. Rheinmetall bietet mit Skyranger und Skymaster Systeme für Streitkräfte. Hensoldt liefert Radar und Sensorik, unter anderem für die Bundeswehr und die Bundespolizei. ESG aus Fürstenfeldbruck baut aus Sensoren und Wirkmitteln Gesamtsysteme für Bundeswehr und Polizei. Dedrone by Axon stellt Software zur Erkennung und Lageführung für Flughäfen, Justizvollzug und KRITIS bereit. Aaronia aus der Eifel baut Funkdetektion und Peilung. Diese Nennung ist neutral. Wir liefern keine Systeme, vermitteln keine und empfehlen keine. Welche Firma für eine Anlage passt, hängt von Gelände, Bedrohung und Rechtslage ab.

Was ein Betreiber vor einer Beschaffung klären sollte

Erstens die Bedrohung. Welche Drohnen sind realistisch, wie oft und aus welcher Richtung. Zweitens das Gelände. Sichtlinien, Bebauung, Nachbarn und Funklage bestimmen, welche Sensoren überhaupt arbeiten. Drittens die Reaktion. Wer sieht den Alarm, wer entscheidet, wer ruft die Polizei und wie schnell kommt sie. Viertens das Recht. Datenschutz bei Kameras, Funkrecht bei Empfängern und die Grenze zur aktiven Abwehr. Fünftens die Dokumentation. Versicherer und Behörden fragen im Nachhinein, ob erkannt, gemeldet und protokolliert wurde. Erst danach lohnt ein Blick auf Technik.

Was das für Betreiber bedeutet

Drohnenabwehr ist für Betreiber in Deutschland zuerst Organisation und erst dann Technik. Sie dürfen sehen, melden und dokumentieren. Alles darüber hinaus ist Sache des Staates. Ein Drohnenabwehrsystem ohne Meldekette ist ein teurer Alarmgeber. Eine Meldekette ohne Sensor ist Zufall. Unsere Erfahrung aus der Ukraine seit Beginn des Krieges 2022 zeigt vor allem eines. Die Kette bricht selten am Sensor. Sie bricht zwischen Erkennung und Entscheidung, weil niemand vorher festgelegt hat, wer wann was tut.

Häufige Fragen

Ist Drohnenabwehr dasselbe wie Counter-UAS?
Ja. Counter-UAS und C-UAS sind die englischen Fachbegriffe für Drohnenabwehr. Sie umfassen die gesamte Kette aus Erkennung, Identifikation, Bewertung und Reaktion.

Darf ein Sicherheitsdienst eine Drohne stören oder abfangen?
Nein. Private dürfen erkennen, aufzeichnen und melden. Stören, Abfangen und Abschießen ist Behörden vorbehalten. Ein Störsender ohne Zulassung ist strafbar.

Welcher Sensor ist der beste?
Keiner allein. Funk erkennt früh, Radar erfasst alles, Optik bestätigt, Akustik hört um Ecken. Jeder hat Lücken, die ein anderer schließt.

Reicht Remote-ID, um Drohnen zu erkennen?
Nein. Remote-ID hilft bei Drohnen mit Klassenkennzeichnung und eingeschalteter Funktion. Wer schaden will, sendet nicht.

Was soll ein Betreiber tun, wenn eine Drohne über dem Gelände steht?
Zeit, Flugrichtung, Verhalten und Dauer notieren, Fotos und Zeugen sichern und die Polizei rufen. Personen und sensible Flächen schützen. Danach den Vorfall im Protokoll festhalten.

Wird die Regel für Private bald gelockert?
Das Bundesinnenministerium prüft seit September 2026 eine Beleihung von KRITIS-Betreibern. Eine Entscheidung liegt nicht vor. Bis dahin gilt die bisherige Grenze.

Quellen

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