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Für wen

Kommunen, Kliniken und Veranstalter

Veranstaltungsflächen, Klinikgelände und öffentliche Gebäude sind offen zugänglich und nicht umzäunt. Für die Abwehr ist die Polizei zuständig. Trotzdem muss geregelt sein, was Ordnungsamt, Sicherheitsdienst und Personal bis dahin tun.

Ausgangslage. Drohnensichtungen über Veranstaltungen, Kliniken und öffentlichen Gebäuden werden regelmäßig gemeldet. Ordnungsämter und Klinikleitungen haben aber meist nicht festgelegt, ab wann die Polizei zu rufen ist und was bis dahin erlaubt ist.

Leistungen. Kompakter Workshop für Ordnungsamt, Klinikleitung oder Veranstaltungsleitung. Handlungsanweisungen für das Personal. Objekt-Check für Veranstaltungsflächen oder Klinikgelände. Abstimmung der Meldekette mit der örtlichen Polizei. Vorträge für Stadtrat und Verwaltung.

Grundlage. Wir erklären verständlich, ohne Fachjargon und ohne Verkaufsabsicht.

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Jan Bamesberger
Geschäftsführer, Feldwache
Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr