Eine Abfangdrohne ist ein unbemanntes Luftfahrzeug, das eine andere Drohne in der Luft stoppt. Sie fängt das Ziel mit einem Netz, rammt es oder zerstört es mit einem Wirkmittel. Ein Wirkmittel ist eine Ladung, die das Ziel beschädigt oder zerstört. Im Englischen heißt sie interceptor drone, in Nachrichten oft Drohnenjäger. Dieser Artikel erklärt Betreibern, Sicherheitsdiensten und KRITIS-Verantwortlichen, was hinter dem Begriff steckt und was er für sie bedeutet.
Warum der Begriff seit 2025 in den Nachrichten ist
Russland greift die Ukraine seit 2022 mit Drohnen des Typs Shahed an. Die Ukraine antwortet darauf mit eigenen Abfangdrohnen. Der Grund ist das Kostenverhältnis. Eine Flugabwehrrakete kostet ein Vielfaches des Ziels, das sie zerstört. Der Nationale Sicherheits- und Verteidigungsrat der Ukraine schrieb am 26. Januar 2026, ein Abschuss mit Abfangdrohne koste über 25-mal weniger als mit einer westlichen Flugabwehrrakete. Military Times nannte am 11. März 2026 Stückpreise ukrainischer Abfangdrohnen von 1.000 bis 2.500 US-Dollar. United24 Media bezifferte am 19. März 2026 eine Patriot-Rakete mit rund 4 Millionen US-Dollar und eine Shahed mit 20.000 bis 50.000 US-Dollar. Nach Angaben des Sicherheitsrats stellte die Ukraine 2025 rund 100.000 Abfangdrohnen her.
Wer heute nach Abfangdrohnen in der Ukraine fragt, meint meist diese Systeme. Seit 2025 beschaffen auch Bundeswehr und Bundespolizei Geräte dieser Gruppe.
Drei Bauarten mit unterschiedlicher Wirkung
Netz-Fangdrohnen schießen ein Netz auf die fremde Drohne. Das Netz blockiert die Rotoren, die Drohne sinkt am Fallschirm oder am Seil zu Boden. Das Ziel bleibt weitgehend erhalten. Die Polizei kann es als Beweismittel sichern. Deshalb nutzen Polizeien vor allem diese Bauart. Die Bundeswehr erhielt im September 2025 erste Netz-Fangdrohnen, wie hartpunkt am 26. September 2025 berichtete.
Kollisionsdrohnen rammen das Ziel. Sie fliegen schnell und tragen keinen Sprengstoff. Ihre Wirkung entsteht aus Masse und Geschwindigkeit. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt zeigte in Cochstedt eine automatische Abfangdrohne, die eine eindringende Drohne verfolgte und rammte. ingenieur.de beschrieb den Versuch am 10. August 2026.
Systeme mit Wirkmitteln tragen einen Gefechtskopf, einen Zünder oder eine Schrotladung. Sie zünden neben dem Ziel oder treffen es direkt. Diese Bauart dominiert in der Ukraine. Military Times beschrieb am 11. März 2026 Wirkladungen von anfangs 450 Gramm bis heute 5 bis 10 Kilogramm. Die Lenkung läuft dort über Wärmebild, Radar und Rechnerunterstützung. Ein Bediener übernimmt die letzten Sekunden vor dem Treffer.
Daneben gibt es Drohnen, die einen Störsender tragen. Sie unterbrechen die Funkverbindung des Ziels. Rechtlich zählen sie zur Gruppe ohne Wirkmittel.
In Deutschland dürfen nur Behörden Abfangdrohnen einsetzen
Wer eine fremde Drohne stoppt, greift in den Luftverkehr ein. Dafür braucht es eine gesetzliche Befugnis. Die haben in Deutschland nur Behörden.
Die Bundeswehr darf seit dem 17. März 2026 im Inland gegen Drohnen vorgehen. Grundlage ist die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, die der Bundestag am 26. Februar 2026 beschloss. Sie handelt auf Anforderung der Länder. Im Oktober 2025 vergab das Beschaffungsamt der Bundeswehr einen Auftrag über Abfangdrohnen im Wert von mehreren hundert Millionen Euro. Defence Industry Europe berichtete darüber am 8. Oktober 2025.
Die Bundespolizei ist seit der Gesetzesänderung bundesweit für die Flughäfen zuständig. Sie stellte im Dezember 2025 eine Drohnenabwehreinheit mit zunächst 130 Kräften auf. Die Bundesregierung nennt dafür 100 Millionen Euro. Der Ausbau auf 300 Kräfte an acht Standorten läuft, wie ingenieur.de am 10. August 2026 berichtete.
Bayern ging einen Schritt weiter. Der Freistaat ergänzte sein Polizeiaufgabengesetz um einen Artikel 29a. Die Polizei darf danach technische Mittel gegen unbemannte Luftfahrtsysteme einsetzen. Die Begründung nennt ausdrücklich Störsender, elektromagnetische Impulse und Abfangdrohnen. drohnen.de berichtete im Oktober 2025 über den Entwurf. Seit dem 1. April 2026 arbeitet in Erding das Drohnenkompetenz- und Abwehrzentrum der bayerischen Polizei, wie Euronews am 5. Mai 2026 berichtete.
Wie Deutschland Abfangdrohnen rechtlich einstuft
Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit dem Verteidigungsministerium ein Merkblatt zur Kriegswaffeneinstufung von Drohnen veröffentlicht. Die aktuelle Fassung stammt vom 25. Juni 2026.
Eine Abfangdrohne mit Gefechtskopf, Zünder oder Schrotwaffe ist eine Kriegswaffe nach Nummer 9 der Kriegswaffenliste. Herstellung, Erwerb und Handel brauchen eine Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Auf diese Genehmigung besteht kein Rechtsanspruch.
Eine Abfangdrohne, die mit Netz, Kollision oder Störsender wirkt, ist keine Kriegswaffe. Das Merkblatt stellt das ausdrücklich klar. Sie bleibt aber ein Rüstungsgut nach Teil I A der Ausfuhrliste, wenn sie für militärische Zwecke gebaut ist. Für Ausfuhr und Verbringung ist dann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Einstufung und Einsatz. Die Einstufung sagt nichts darüber, wer das Gerät verwenden darf. Auch eine Netz-Fangdrohne ohne Kriegswaffenstatus bleibt für Private tabu.
Warum Betreiber und Sicherheitsdienste sie nicht einsetzen dürfen
Private Betreiber, Werkschutz und Sicherheitsdienste dürfen nicht in den Luftraum eingreifen. Das Telekommunikationsgesetz verbietet Störsender. Wer eine Drohne zum Absturz bringt, riskiert eine Strafe wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr nach Paragraf 315 des Strafgesetzbuchs. Wer ihre Funkverbindung stört, macht sich nach Paragraf 317 strafbar. Wer sie beschädigt, haftet nach Paragraf 303 wegen Sachbeschädigung. drohnen.de fasste die Rechtslage im September 2026 zusammen.
Die Änderung des Luftsicherheitsgesetzes von 2026 hat daran nichts geändert. Sie gibt Privaten keine neuen Rechte. Das Bundesinnenministerium prüft seit Anfang September 2026 eine Beleihung privater KRITIS-Betreiber. Beleihung heißt, der Staat überträgt einer privaten Firma eine hoheitliche Aufgabe. Verbände der Chemie- und Energiewirtschaft lehnen das ab. finanznachrichten.de berichtete darüber am 2. September 2026.
Die Aufgabe der Betreiber liegt vor der Abwehr. Sie erkennen die Drohne mit Funk-, Radar- oder Kamerasensoren. Sie melden sie an die zuständige Polizei. Sie dokumentieren Zeit, Ort, Flugweg und Verhalten. Und sie bereiten ihr Personal darauf vor, in diesem Moment richtig zu handeln. Diese vier Schritte sind erlaubt. Sie entscheiden darüber, ob eine Behörde überhaupt eingreifen kann.
Was aus dem ukrainischen Einsatz für Betreiber lernbar ist
In der Ukraine steht die Abfangdrohne am Ende einer Kette. Am Anfang steht die Erkennung.
Shahed-Drohnen fliegen tief und vergleichsweise langsam. Eine Shahed-136 fliegt nach United24 Media vom 19. März 2026 mit rund 185 Kilometern pro Stunde. Im Tiefflug unterläuft sie das Radar. Das Center for European Policy Analysis beschrieb am 9. März 2026, wie die Ukraine deshalb ein Netz aus Mikrofonen aufbaute. Nach Defense Express vom 23. April 2026 sind über 14.000 akustische Sensoren im Land verteilt. Sie hören die Drohne und peilen die Richtung. Aus mehreren Peilungen ergibt sich der Ort.
Die Daten laufen in ein gemeinsames Lagebild. Mobile Feuergruppen, Bediener von Abfangdrohnen und andere Einheiten sehen die Spur auf einem Tablet. Erst diese Meldung macht den Start einer Abfangdrohne sinnvoll. Ohne frühe Meldung kommt der Abfänger zu spät.
Für Betreiber in Deutschland lässt sich das übertragen. Drohnen erscheinen tief, kurz und oft nachts. Radar allein sieht sie nicht immer. Eine schnelle Meldung mit Richtung, Höhe und Zeitpunkt ist mehr wert als ein spätes Foto. Und Menschen am Boden bleiben ein Sensor. In der Ukraine ergänzen Beobachter am Boden das Sensornetz. In einem Objekt tun das Pförtner, Streifen und Schichtleiter.
Was das für Betreiber bedeutet
Abfangdrohnen sind ein Werkzeug der Behörden. Betreiber und Sicherheitsdienste dürfen sie weder kaufen noch einsetzen. Ihre Aufgabe ist der Teil der Kette, der vor dem Abfangen liegt. Wer erkennt, meldet und dokumentiert, liefert der Polizei die Grundlage für den Einsatz. Wer sein Personal darauf vorbereitet, verkürzt die Meldekette. Die Diskussion um eine Beleihung von KRITIS-Betreibern ändert daran vorerst nichts. Ein sauberes Meldeverfahren ist heute Pflicht und morgen die Voraussetzung für jede weitere Befugnis.
Häufige Fragen
Kann ein Sicherheitsdienst eine Abfangdrohne kaufen?
Nein. Der Einsatz ist Behörden vorbehalten, und ohne Einsatzbefugnis gibt es keinen zulässigen Zweck. Bei Systemen mit Wirkmittel kommt das Kriegswaffenkontrollgesetz hinzu. Sicherheitsdienste bleiben auf Erkennung, Meldung und Dokumentation beschränkt.
Ist jede Abfangdrohne eine Kriegswaffe?
Nein. Nach dem Merkblatt des Bundeswirtschaftsministeriums vom 25. Juni 2026 ist nur die Abfangdrohne mit Gefechtskopf, Zünder oder Schrotwaffe eine Kriegswaffe. Netz-, Kollisions- und Störsender-Drohnen sind keine Kriegswaffen. Ihr Einsatz bleibt trotzdem Behörden vorbehalten.
Was ist der Unterschied zwischen Abfangdrohne, Drohnenjäger und interceptor drone?
Keiner in der Sache. Drohnenjäger ist ein Wort aus den Nachrichten, Abfangdrohne der Fachbegriff, interceptor drone die englische Bezeichnung. Alle drei meinen ein unbemanntes Luftfahrzeug, das eine andere Drohne in der Luft stoppt.
Darf ein Betreiber eine Drohne über seinem Gelände selbst stören oder abschießen?
Nein. Störsender sind nach dem Telekommunikationsgesetz verboten, ein Abschuss ist ein Eingriff in den Luftverkehr. Zulässig sind Erkennung, Dokumentation und die Anzeige bei der Polizei.
Wer ist zuständig, wenn ein Betreiber eine Drohne meldet?
An Flughäfen die Bundespolizei, sonst die Landespolizei. Die Bundeswehr unterstützt seit März 2026 auf Anforderung der Länder. Die Meldung geht immer an die örtliche Polizei, die den weiteren Weg kennt.
Quellen
- Bundeswirtschaftsministerium und Bundesverteidigungsministerium, Merkblatt zur Kriegswaffeneinstufung von Loitering-Munition und Drohnen, Stand 25. Juni 2026, abgerufen 6. September 2026. https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/merkblatt-kriegswaffeneinstufung-von-loitering-munition-und-drohnen.pdf
- Deutscher Bundestag, Bundestag ändert das Luftsicherheitsgesetz, 26. Februar 2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-luftsicherheitsgesetz-1140448
- Bundesregierung, Hybride Bedrohung, Fragen und Antworten, August 2026, abgerufen 6. September 2026. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/hybride-bedrohung-fragen-antworten-faq-2449150
- ingenieur.de, Stören, rammen, abfangen. So will Deutschland Angriffsdrohnen stoppen, 10. August 2026. https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/verkehr/stoeren-rammen-abfangen-so-will-deutschland-angriffsdrohnen-stoppen/
- drohnen.de, Bayern verschärft Drohnenabwehr. Neues Gesetz, Kompetenzzentrum und Technik für die Polizei, Oktober 2025. https://www.drohnen.de/68838/bayern-verschaerft-drohnenabwehr-neues-gesetz-kompetenzzentrum-und-technik-fuer-die-polizei/
- Euronews, Bayern und die Drohnenjagd, 5. Mai 2026. https://de.euronews.com/my-europe/2026/05/05/bayern-drohnenjagd-deutschland-verteidigung
- drohnen.de, Drohnenabwehr privat. Was erlaubt ist und was nicht, September 2026. https://www.drohnen.de/68414/drohnenabwehr-privat/
- DESK Sicherheit, Drohnenabwehr nach der LuftSiG-Reform 2026, abgerufen 6. September 2026. https://desk-sicherheit.de/news/drohnenabwehr-luftsig-reform-2026
- finanznachrichten.de, Bund prüft Drohnenabwehr durch private Kritis-Unternehmen, 2. September 2026. https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-09/69477169-bund-prueft-drohnenabwehr-durch-private-kritis-unternehmen-003.htm
- Defence Industry Europe, Germany awards multi-hundred-million-euro contract for interceptor drones, 8. Oktober 2025. https://defence-industry.eu/germany-awards-multi-hundred-million-euro-contract-to-tytan-technologies-for-interceptor-drones/
- hartpunkt, Bundeswehr erhält erste Fangdrohnen, 26. September 2025. https://www.hartpunkt.de/drohnenabwehr-bundeswehr-erhaelt-erste-fangdrohnen-von-argus-interception/
- Nationaler Sicherheits- und Verteidigungsrat der Ukraine, Results of Ukraine's Defense Industry in 2025. Interceptor Drones, 26. Januar 2026. https://www.rnbo.gov.ua/en/Diialnist/7375.html
- Military Times, These are Ukraine's 1,000 Dollar interceptor drones the Pentagon wants to buy, 11. März 2026. https://www.militarytimes.com/news/pentagon-congress/2026/03/11/these-are-ukraines-1000-interceptor-drones-the-pentagon-wants-to-buy/
- United24 Media, What is Ukraine's Interceptor, 19. März 2026, aktualisiert 10. Juni 2026. https://united24media.com/defense-tech/what-is-ukraines-interceptor-one-of-the-worlds-most-in-demand-drones-17055
- Center for European Policy Analysis, Drone Defenses. Buyers Flock to the Ukrainian Bazaar, 9. März 2026. https://cepa.org/article/drone-defenses-buyers-flock-to-the-ukrainian-bazaar/
- Defense Express, What Is Known About Ukraine's Sky Map System, 23. April 2026. https://en.defence-ua.com/news/what_is_known_about_ukraines_sky_map_system_being_rapidly_deployed_by_the_us_at_its_bases_to_counter_shahed_drones-18260.html